Käufer+sein anwald drohen soll maschiene zurück nehmen

Na, solange der gute Kenion keine faelschungssichere Unterschrift hat, ist es doch ein leichtes fuer den Klaeger, einen Vertrag aufzusetzen und mit einer nachgemachten unterschrift zu versehen, der eben derart formuliert ist, dass der Verkäufer, hier Kenion, den schwarzen Peter hat. Der wiederum, da er den Vertrag seinerseits nicht mehr besitzt, eben nichts in der Hand hat.
 
Hallo pabstat! Jetzt geht mit dir die fantasy durch!
Zum einen wäre es betrug!
Zum andern müsste sein Anwalt so etwas vertreten!der Verkäufer könnte dann auch so etwas tun!mit fantasy!
Mit so eine Denkweise ist unser Kriminalität aufgebaut!
Hält immer nur kurz!
Ich kann nur hoffen, daß du es jetzt nicht ernst gemeint hast!hhm
Gruß Jürgen
 
Ja, der gute Kenion hat doch eh behauptet, dass man ihn ueber den Tisch ziehen wolle.

Wie gesagt, ich halte das eh fuer eine Räuberpistole. Er ist ja eh verschwunden. Aber wenn man schon bescheisst, dann richtig. Halte es jedoch fuer unwahrscheinlich. Unabhängig davon: wenn man etwas verkauft, was sch spaeter als schwer beschaedigt herausstellt, dann sollte man den Anstand besitzen, es zurückzunehmen.
 
Ja da hast du recht!
Aber wir kennen nicht die Wahrheit um das zu beurteilen ob die gabel vor oder danach kaputt war,oder was allgemein noch alles oder nichts kaputt war!ich würde auch wegen den paar euros kein fass aufmachen! Aber ich wollte nur die juristische Grundlage erwähnen!
Nein ich bin kein Jurist!
 
warum sollte ich den rotz erfinden?es hat sich alles hingezogen leider bis heute.ich nehme bestimmt kein motorrad wieder zurück was aussereinander gebaut ist mit einem schaden den er mir unter jubeln möchte, ich habe mir einen anwald genommen der hat sich mit den in verbindung gesetzt und alles geklärt, wie im vertrag steht gekauft wie gesehen und die beiden spinnern warn hier über 3 stunden, ich denke eher der kleine hosen scheißer hat selber einen unfall gebaut und wollte den mir unterschieben weil die kosten zu hoch sind, zum glück hab ich zeugen (nachbern) die es gesehen haben das das bike in vollem stück eingeladen wurden ist, die behaupten verkleidung sei schon beim kauf kaputt gewesen.bis her ist ruhe von den
 
Na siehste : hab dir doch gleich gesagt - ohne " anwald " gehts nicht . :wink:
 
200 euro streitwert....dann arbeitet der Rechtsanwalt hoffentlich umsonst. Oder ist ein verwandter....bei den ueblichen Stundensaetzen.

Aber wieso auf einmal die Verkleidung? Dachte, es ginge um die Gabel? Und von zerlegt war bisher auch nie die Rede.....
 
Papstat : Hier ging es nicht um den Streitwert , sondern um s Recht !!!!
 
eine frage?würdest du sonen menschen geld zurück geben obwohl du weißt das du im recht bist?ja von verkleidung war nicht die rede es hat sich alles nach wochen raus gestellt die rechte verkleidung ist in übelsten zustand es beweist schon das der kleine scheißer sich abgepackt hat, ja das bike ist halb geschlachtet anscheinend wollten die es wieder flott machen aber merkten das es zu teuer sei, naja bis jetzt kamm nichts von den zurück
ich denke anzeige wegen versuchten betrug müssen sie kriegen.
 
Raisch":h1moi69u schrieb:
Papstat : Hier ging es nicht um den Streitwert , sondern um s Recht !!!!

Wer bei einem Streitwert von 200 € einen Rechtsanwalt bezahlt, kriegt dessen Leistung entweder zu besonderen Konditionen oder gratis. Ansonsten ist das Ganze nämlich schnell nicht mehr wirtschaftlich.

Darauf bezog sich mein Einwurf bezüglich des Streitwertes. Kosten-Nutzen...usw. .

Zumal die Geschichte zunächst völlig anders dargestellt wurde. Wenn die andere Partei nun in der Tat versucht hat, Mängel geltend zu machen, , die vorher nicht vorhanden waren (Verkleidung) und noch dazu das Fahrzeug zerlegt ist, ist es um deren Geisteszustand auch nicht bestens bestellt.

Aber anscheinend ist der Vertrag ja wieder aufgetaucht....dann ist ja alles bestens, denn sonst stünde ja Aussage gegen Aussage. Ein TÜV Protokoll kann die Gegenseite ja anscheinend auch nicht aufweisen...wie es nämlich um versteckte Mängel (bspw. bei Besichtung nicht ersichtlich, da nur durch geeignete Prüfverfahrn erkennbar -> verzogene Gabel -> TÜV ) geht, da bin ich mir grade nicht sicher.

Anmerkung:

Stell doch mal das Schreiben vom Anwalt der Gegenpartei ein....kannst ja die Daten/Adressen usw. schwärzen...würd mich mal interessieren.
 
tach ock
na ja so klever ist das nicht im laufennen verfahren
ich würde das erst reinstellen wenns komplet duch ist
oder als pn . wer weis ob irgend jemand mit lesen tut oder jemanden kennt der jemanden kennt und das weiter gibt .... auch wenn die namen nicht lesbar sind
gruß schmudel
 
Hört sich auf jedenfall logisch an :D
 
wie ist das ganze denn nun ausgegangen?
 
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