50 km/h alte Klasse 3

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Devil

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Hallo Freunde des Zweirades,

hier meine Frage:
Da es in der Zwischenzeitzeit diese 45er Regelung gibt, habe ich eine Frage:

Ich habe noch, wie ich den Autoführerschein gemacht habe, die alte Klasse 3 gemacht ( also den rosa Lappen), mit dem ich folgendes fahren darf:

Krankenfahrstuhl
LKW bis 7,5 Tonnen und jetzt kommt es:
Kleinkrafträder bis 50ccm ( nicht 49ccm) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50km/h ( nicht 45km/h).

Kann ich den Roller mit 50 km/h eintragen lassen und fahren, oder ist das nicht möglich? Eintragen müsste ich schon machen, denn die jetztigen Scooter sind ja bauartbedingt für nicht mehr als 45 km/h zugelassen.

Also eintragen lassen mit bauartbedingt 50 km/h oder ist das rechtlich nicht in Ordnung? :?:

Ich möchte den Scooter nicht tunen, da dies auch mehr Verschleiß bedeutet. Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

Grüße
Paddy
 
Wenn es dir nicht darum geht schneller zu fahren, würde ich den Roller einfach so fahren. Es ist ja rechtlich kein Problem, wenn du ein Fahrzeug fährst, das langsamer als die durch deinen Führerschein vorgegebene Geschwindigkeit fährt.

Gruß,
Simon
 
Hallo Paddy , du mußt normalerweise keine Eintragung auf irgendwelche Art machen,dein Roller entspricht genau deiner Richtlinien deines Führerscheins.
max. 50 kmh, 49 ccm(bis 50 ccm). wo sollte das Problem sein.
Einfach anmelden und fahren, da sehe ich kein Problem.
Kilometer in der Std(Kmh) begrenzt und Kubikzemtimeter (50ccm) begrenzt mehr Daten brauchst Du nicht,somit müßte alles legal ablaufen für Dich.
Wenn Du Dich an die Richlinien hältst ,dann müßte es kein Problem sein.
Die damaligen Mokicks(MK 2,GTS 50,RMC usw.) darfts Du somit fahren.
Hoffe das ich Dir weiterhelfen konnte.
Wenn es Führerscheintechnisch mittlerweise was anderes gibt, bin ich nicht
geschult,müßte aber so passen.(Man weiß ja nie).
 
Hallo,

erst einmal danke für die schnellen Antworten. Ich versuche, meine Frage nochmal anders zu stellen.

Diese 49er Scooter laufen i.d. R. etwas schneller als 45km/h ( auch wenn nicht getunt wurde). Es soll Polizisten geben, die da null Toleranz haben und bei 47km/h einen Aufstand machen, da zu schnell und bla bla. Wenn der Roller mit 50km/h eingetragen ist, wäre man auf der sicheren Seite, wenn man mal angehalten und kontrolliert wird.

Mit dem eintragen ist das so - im Führerschein steht zwar max. 50 km/h aber der Roller ist durch seine Bauart nur für 45km/h zugelassen. Wenn ich ihn mit 50 km/h eintragen lassen, so wäre er bauartbedingt auch für die 50 km/h zugelassen.

Grüße
Paddy
 
Wird keine Probleme geben wenn der roller mit 45 eingetragen ist aber nicht mehr als 50 fährt. Wird ja von deinem Führerschein abgedeckt. Ist kein fahren ohne Fahrerlaubnis. 50 kmh sind selbst bei einem 45er roller noch in der Toleranz und werden nich beanstandet. Kannst sorgenlos fahren. Die 45 gelten zudem für Fahrzeuge ab 2002. Die vorher dürfen 50, z.t. sogar 60 fahren.
 
Anders gefragt: willst du dir was neues oder was altes zulegen? Die neuen Fahrzeuge sind alle nach neuem EU-Recht zugelassen und somit auf 45 km/h zu drosseln. Kannst du auch nicht mit 50 km/h eintragen lassen, weil sie dann kein Kleinkraftrad mehr sind.
Für die alten Fahrzeuge greift Bestandsschutz und du kannst auch mit 'nem neuen M-Führerschein die alten Kleinkrafträder mit 50 bzw. 60 km/h fahren.

Bei einem frisierten Fahrzeug kommt ja im Zweifel einiges zusammen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, fehlender Versicherungsschutz, fehlende Zulassung, ... - der Führerschein ist dann da nur eins der Probleme.

Gruß, Philipp
 
Hallo zusammen,

das Zauberwort hier heißt "Bauartbedingt".

Wenn der Roller eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, nicht mehr als 50ccm hat und technisch nicht verändert wurde, also gemäß der originalen Bauart ist hast du kein Problem.

Gruß Matthias
 
Rosa Führerschein Klasse 3, schließt Klasse 4 mit ein. Klasse 4 war als ich den Führerschein gemacht habe, nicht bis 50km/h sondern Unbegrenzt km/h und bis 50ccm damals als KKR also Klein Kraft Rad bezeichnet. Klasse 5 war bis 50ccm und 40km/h (Mokick), später auf 50 km/h erweitert. Da die 40km/h gedrosselte KKR waren konnte man sie auf 50 km/h Umschreiben lassen.

Wegen der Erlaubten Geschwindigkeit, du darfst ausdrücklich im Gesetz so verankert 10% schneller fahren und Werte hinterm Komma Aufrunden. Desweiteren gibt es ein Gesetz wonach Tachos nicht nachgehen dürfen (sie dürfen also nicht weniger Anzeigen als du Tatsächlich fährst), daher stellen alle Fahrzeughersteller Ihre Tachos um 5km/h vor um das zu gewährleisten.
 
Gikauf":2tcvm6do schrieb:
Wegen der Erlaubten Geschwindigkeit, du darfst ausdrücklich im Gesetz so verankert 10% schneller fahren
Kann man dieses ominöse Gesetz auch irgendwo nachlesen? Ich kenne nämlich nur andere Verordnungen und Gesetze.
 
Gikauf":zehethvr schrieb:
Wegen der Erlaubten Geschwindigkeit, du darfst ausdrücklich im Gesetz so verankert 10% schneller fahren und Werte hinterm Komma Aufrunden. Desweiteren gibt es ein Gesetz wonach Tachos nicht nachgehen dürfen (sie dürfen also nicht weniger Anzeigen als du Tatsächlich fährst), daher stellen alle Fahrzeughersteller Ihre Tachos um 5km/h vor um das zu gewährleisten.

Das macht doch keinen Sinn das ich schneller fahren darf als der Führerschein vorgibt.
Bauartbedingte 45 km/h sind 45 km/h und nicht 49,5.

Ein Tacho darf eine gewisse Abweichung haben, aber um das auszunutzen müßte die genau bekannt sein.
Wie das aussieht steht z.B. hier
https://www.colliseum.eu/wiki/ECE-R_39
 
zuuuup":3cip46i1 schrieb:
Wird keine Probleme geben wenn der roller mit 45 eingetragen ist aber nicht mehr als 50 fährt. Wird ja von deinem Führerschein abgedeckt. Ist kein fahren ohne Fahrerlaubnis. 50 kmh sind selbst bei einem 45er roller noch in der Toleranz und werden nich beanstandet. Kannst sorgenlos fahren. Die 45 gelten zudem für Fahrzeuge ab 2002. Die vorher dürfen 50, z.t. sogar 60 fahren.

Das mußt du mir unbedingt zeigen, wo das steht das es eine Toleranz gibt?
Offiziell gibt es meines wissen´s keine Toleranz, lasse mich aber gerne eines bessern belehren.
Gruss Peter<br /><br />-- 12.01.2021 16:50 --<br /><br />
matt21":3cip46i1 schrieb:
Hallo zusammen,

das Zauberwort hier heißt "Bauartbedingt".

Wenn der Roller eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, nicht mehr als 50ccm hat und technisch nicht verändert wurde, also gemäß der originalen Bauart ist hast du kein Problem.

Gruß Matthias

Das ist genau richtig. Habe mit meinen Sohnemann eine Honda MT 5 Bj.80 Restauriert.
Das Fahrzeug hatte 1980 Bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Km/h. Dieses Mokick war
bekannt für seine berauschende Leistung und hat schon damals keine Wurst vom Teller gezogen-
Strich 40 Km/h.
Bei der Restauration haben wir ein paar technische Verbesserungen einfliesen lassen,Vergaser Auspuff
und Übersetzung so das die kleine Honda nach GPS 53 lief und ordenlich Zug hatte.
Der Tüfprüfer hat mir 50 Km/h als Höchstgeschwindigkeit eingetragen aber nur weil es damals
eine komplett Baugleiche Honda MT 8 mit 8 PS und 80 Km/h Höchstgeschwindigkeit gab.
Nötige Technische Unterlagen habe ich von Honda angefordert und vorgelegt.
 
lucky34":xc3y5srh schrieb:
Das mußt du mir unbedingt zeigen, wo das steht das es eine Toleranz gibt?
Offiziell gibt es meines wissen´s keine Toleranz, lasse mich aber gerne eines bessern belehren.
Die Fahrzeuge haben eine (sehr enge) Toleranz beim Zulassungsverfahren. Betrifft uns eigentlich nicht.

Das Meßverfahren hat eine Toleranz, z.B. beim Laser unterhalb 100km/h 3km/h.

Die Rechtsprechung gewährte (unter gewissen Vorausetzungen) eine Toleranz aufgrund von Drossel-Verschleiß (z.B. Vario-Ring abgeschliffen). Hier kommen die legendären 10% her. Im Einzelfall auch mal 20%. Aber jedes Gerichtsurteil sind Einzelfälle. "Präzedenzfälle" kennen wir aber nicht, ein Urteil wird also nicht automatisch zum Gesetz!
Erst ein Bundesgerichts-Urteil setzt gewisse Maßstäbe für vergleichbare Fälle, ansonsten kann ein bayrischer Amtsrichter zu einem nordeutschen Oberlandesgerichts-Urteil theoretisch auch "leck mich!" sagen. (Nur theoretisch, praktisch wird er sich deren Argumentation schon anschauen und auf seinen Fall anzuwenden versuchen.)

Und schließlich kann der Polizist inoffiziell (in Absprache mit seinem Chef) noch seine Arbeit effizienter gestalten, indem er nicht schon bei 46 oder 48km/h einschreitet (was mit großer Wahrscheinlichkeit eh eingestellt wird), sondern sich die ganze Arbeit erst jenseits der 50km/h macht (mal ein 45km/h Modell angenommen).
 
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