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Devil
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- Registriert
- 17 Juli 2014
- Beiträge
- 6
Hallo Freunde des Zweirades,
hier meine Frage:
Da es in der Zwischenzeitzeit diese 45er Regelung gibt, habe ich eine Frage:
Ich habe noch, wie ich den Autoführerschein gemacht habe, die alte Klasse 3 gemacht ( also den rosa Lappen), mit dem ich folgendes fahren darf:
Krankenfahrstuhl
LKW bis 7,5 Tonnen und jetzt kommt es:
Kleinkrafträder bis 50ccm ( nicht 49ccm) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50km/h ( nicht 45km/h).
Kann ich den Roller mit 50 km/h eintragen lassen und fahren, oder ist das nicht möglich? Eintragen müsste ich schon machen, denn die jetztigen Scooter sind ja bauartbedingt für nicht mehr als 45 km/h zugelassen.
Also eintragen lassen mit bauartbedingt 50 km/h oder ist das rechtlich nicht in Ordnung? :?:
Ich möchte den Scooter nicht tunen, da dies auch mehr Verschleiß bedeutet. Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Grüße
Paddy
hier meine Frage:
Da es in der Zwischenzeitzeit diese 45er Regelung gibt, habe ich eine Frage:
Ich habe noch, wie ich den Autoführerschein gemacht habe, die alte Klasse 3 gemacht ( also den rosa Lappen), mit dem ich folgendes fahren darf:
Krankenfahrstuhl
LKW bis 7,5 Tonnen und jetzt kommt es:
Kleinkrafträder bis 50ccm ( nicht 49ccm) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50km/h ( nicht 45km/h).
Kann ich den Roller mit 50 km/h eintragen lassen und fahren, oder ist das nicht möglich? Eintragen müsste ich schon machen, denn die jetztigen Scooter sind ja bauartbedingt für nicht mehr als 45 km/h zugelassen.
Also eintragen lassen mit bauartbedingt 50 km/h oder ist das rechtlich nicht in Ordnung? :?:
Ich möchte den Scooter nicht tunen, da dies auch mehr Verschleiß bedeutet. Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Grüße
Paddy