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migiberger
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- 28 November 2017
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Hallo zusammen,
in meiner Betriebserlaubnis der Kreidler Florett RMC (Baujahr 1977) wurde vom TÜV eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h eingetragen.
Ich habe eine Autoführerschein im Jahr 1991 gemacht und darin steht: 50 ccm mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h.
Somit darf ich die Kreider nicht fahren richtig? Es gib auch keine Ausnahmen wie bei den DDR Mopeds oder?
Danke
in meiner Betriebserlaubnis der Kreidler Florett RMC (Baujahr 1977) wurde vom TÜV eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h eingetragen.
Ich habe eine Autoführerschein im Jahr 1991 gemacht und darin steht: 50 ccm mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h.
Somit darf ich die Kreider nicht fahren richtig? Es gib auch keine Ausnahmen wie bei den DDR Mopeds oder?
Danke