Betriebserlaubnis 60 km/h

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migiberger

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Hallo zusammen,

in meiner Betriebserlaubnis der Kreidler Florett RMC (Baujahr 1977) wurde vom TÜV eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h eingetragen.

Ich habe eine Autoführerschein im Jahr 1991 gemacht und darin steht: 50 ccm mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h.

Somit darf ich die Kreider nicht fahren richtig? Es gib auch keine Ausnahmen wie bei den DDR Mopeds oder?

Danke
 
Im (aktuell gültigen) Führerscheinkärtchen steht dann AM, also Kleinkraftrad (neuen Rechts).
Eine 60km/h Florett ist kein Kleinkraftrad (neuen Rechts).
§76 FeV Satz 8 zählt auch gewisse ehem. DDR Mopeds zu den Kleinkrafträdern, aber das trifft hier nicht zu.
 
Zunächst einmal besten Dank für die hilfreichen Information. Danke!

Ich habe noch eine zweite Frage.

Wie ist das eigentlich bei einer Kontrolle wenn die Kreidler fast 60 km/h läuft sie aber nur mit 50 km/h in der Betriebserlaubnis eingetragen ist? Ich wurde noch nie kontrolliert und habe keine Erfahrung. Setzen die Kontrolleure sich auf die Kreidler und fahren eine Testrunde?
 
Wenn sie schon den konkreten Verdacht haben, sie läuft zu schnell (z.B. durch zufällige Laser/Radar-Kontrolle), dann ist der Königsweg die Sicherstellung und Vorführung beim vereidigten Gutachter.
Manche geben sich auch damit zufrieden, wenn Du vor Ort die Manipulation zugibst und sie das gleich verifizieren können.
Testrunde vor Ort wäre ungewöhnlich. Man braucht eine ebene Fläche und Windstille und natürlich geeichte Meßinstrumente. Und wenn was passiert, ist der Polizist der Dumme.
 

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