von cluberer2003 » 04.03.2012 18:58
Ist problemlos möglich. Auf den technischen Stand eines entsprechenden Leichtkraftradmodells bringen, beim Tüv dann ein Gutachten auf Basis des entsprechenden Modells erstellen lassen, und zur Zulassungstelle gehen. Dort dann die neue Betriebserlaubnis beantragen und zulassen.
Ich zitiere jetzt mal einen Bekannten, der sich damit sehr gut auskennt.....:
Es handelt sich nicht um eine Einzelzulassung! das wäre wahrscheinlich unbezahlbar.
In deinen Falle bietet sich die ABE-Nr. B 963 mit den Nachträgen a,b,c an. Diese beinhaltet die gesamte Ultra 80 Palette, also auch AC/RS und Chopper.
Die ABE solte man nicht mit der Betriebserlaubnis (BE) verwechselt werden Die BE ist der Lappen der bei den Mopeds dabei ist.
Die ABE ist ein vielseitiges Werk, indem alles aufgelistest ist, was so an Varianten zugelassen ist. Gerade bei so einer ABE, die div. Typen beinhaltet, gibt es oft Varianten, die so nie an den Markt gekommen sind.
Wie Holger schon ausgeführt hat, entsprechen die Bremsen der KX5 wohl der luftgekühlten Ultra 80. Kann durchaus sein, das lt. der ABE auch der wassergekühlte Motor mit dieser Bremsenausstattung möglich ist, obwohl das so nie verkauft wurde.
Wenn man so ein Vorhaben hat, geht man zum Tüv, erklärt das man das Fahrzeug auf Basis der ABE B 963 umbauen will. Der Tüv hat diese ABE in seinen Archiv. Wenn man den richtigen Prüfer erwischt hat, bittet man ihm, die ABE zu kopieren.
Du suchst dir dann aus der ABE die Variante raus, die für dich den geringsten Umbauaufwand bedeutet.
Dann baust du um, fährst zum Tüv, der bestätigt, dass das Moped der ABE xxxx entspricht und trägt die Daten in das Formular ein. Auf der Zulassungstelle wird auf dem Formular dann die Erteilung der Betriebserlaubnis bestätigt.
Auch wenn das kompliziert klingt, was bei TÜV und Zulassungstelle läuft, ist vom Vorgang und den Kosten identisch, wie wenn du ein KKR ohne Papiere zulassen willst.
Insofern ist der Weg mit einem Ultra 80 Rahmen nicht wirklich einfacher, und lohnt nicht, weil eine Vollabnahme brauchst ja sowieso.
Das Ganze ist eben keine Einzelabnahme, weil für dein entstandenes Fahrzeug bereits eine Allgemeine Betrieberlaubnis besteht, es muß nur noch bestätigt werden, das dein Fahrzeug damit übereinstimmt.
Gruß Holger