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AueKicker
Neues Mitglied
Hallo zusammen,
mein Vater ist 2007 verstorben. Seine Schwalbe KR51 stand von da an in unserer Scheune. Im Dezember habe ich nun begonnen Sie zu zerlegen, um Sie danach wieder neu aufzubauen. Dabei habe ich bemerkt, dass das Typenschild nicht mehr vorhanden ist. Da wir auch keine Papiere finden können, habe ich heute beim KBA angerufen und gefragt, ob ich über deren Onlineformular neue Papiere beantragen kann bzw. ob die Rahmennummer "sauber" ist. In unserer Familie weiß leider keiner, woher die Schwalbe ursprünglich stammt. Das KBA besteht aber auf das originale Typenschild und hat mich an die Zulassungsstelle verwiesen. Danach müsste ich zur Dekra bzw. zum TÜV, damit diese sich den Rahmen anschauen und mir bestätigen, dass die Rahmennummer passt.
Dazu habe ich auch bereits den folgenden Beitrag gelesen.
tipps/Betriebserlaubnis-Zweitschrift-ABE-beantragen.php
Demnach bekomme ich von der Zulassungsstelle die Unbedenklichkeitserklärung. Benötige ich dann noch zwingend das Typenschild für das KBA? Hatte jemand bereits das selbe Problem und kann mir sagen, an wen ich (und in welcher Reihenfolge) mich wenden muss?
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!
mein Vater ist 2007 verstorben. Seine Schwalbe KR51 stand von da an in unserer Scheune. Im Dezember habe ich nun begonnen Sie zu zerlegen, um Sie danach wieder neu aufzubauen. Dabei habe ich bemerkt, dass das Typenschild nicht mehr vorhanden ist. Da wir auch keine Papiere finden können, habe ich heute beim KBA angerufen und gefragt, ob ich über deren Onlineformular neue Papiere beantragen kann bzw. ob die Rahmennummer "sauber" ist. In unserer Familie weiß leider keiner, woher die Schwalbe ursprünglich stammt. Das KBA besteht aber auf das originale Typenschild und hat mich an die Zulassungsstelle verwiesen. Danach müsste ich zur Dekra bzw. zum TÜV, damit diese sich den Rahmen anschauen und mir bestätigen, dass die Rahmennummer passt.
Dazu habe ich auch bereits den folgenden Beitrag gelesen.
tipps/Betriebserlaubnis-Zweitschrift-ABE-beantragen.php
Demnach bekomme ich von der Zulassungsstelle die Unbedenklichkeitserklärung. Benötige ich dann noch zwingend das Typenschild für das KBA? Hatte jemand bereits das selbe Problem und kann mir sagen, an wen ich (und in welcher Reihenfolge) mich wenden muss?
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!