Was darf ein 50er Moped an KM/H fahren

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Coby179

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Hallo, ich bin neu hier und wollte mich mal informieren wegen der 50er Moped Km/h geschichte. Und zwar suche ich für den winter ein 50er Moped oder Mokick wie es auch genannt wird in Richtung Zündapp Cs 50 Sport und ders gleichen. Ziel darin für den Sommer auf die Arbeit zu kommen, da mir mein 30 Jahre alter Audi zu schade ist immer für 8 KM den Schlüssel rumzudrehen. Jetzt besitze ich den Führerschein B, BE, C1E, CE, sprich ich darf bis 45 Km/h fahren, aber laut Papieren der 50er Mokicks stehen da 50 oder sogar 60 Km/h drin. Denkt ihr es gibt Probleme mit den Herren in Blau ?? Ich bin LKW Fahrer und habe keine Lust da Probleme zu bekommen, da meine damalige CS50 80 gerannt ist.
 
Mit Klasse B hast Du auch Klasse AM.
AM gilt für alle (legalen) Kleinkrafträder.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Wie Du siehst, ist AM nicht direkt in Hubraum und Höchstgeschwindigkeit beschränkt, nur indirekt über die Definition von Kleinkraftrad.
Kleinkrafträder hatten je nach Baujahr und Herkunftsland unterschiedliche max.Geschwindigkeiten laut Betriebserlaubnis, 40-60km/h und (sogar krumme) Zwischenwerte.
Abgesehen von den bekannten neumodischen 45km/h und 50ccm (je nach Motorart) gibt es die alten Ausnahmen, in Punkt 8 zusammengefasst:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

Also:

-80km/h ist für kein Kleinkraftrad legal.
(Aufpassen: die Definition von Kleinkraftrad wurde mal geändert. "Kleinkraftad" alten Rechts lautet nun Leichtkraftrad, also für A1.
Früher gab es also legale 80km/h Kleinkrafträder. Aber da gab es auch noch kein AM, sondern Klasse 4 usw.)

-60km/h nur für die "alten DDR Gurken" (<=28.2.1992).

-50km/h für <= 31.12.2001.

-Die max. Geschwindigkeit laut jeweiliger Betriebserlaubnis darf nicht überschritten werden. Wenn Du also eine Kiste mit z.B. eingetragenen 41km/h hast (hatte ich mal), dann ist da auch offiziell Schluß, egal welche Führerscheinklassen man hat.
 
Moin,

Kleinkraftrad = 50ccm ohne bauartbedingte Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit.
(eine, mit 85km/h angegebene Kreidler wie meine RS darf straffrei auch 95km/h fahren)
Moped/Mokick = 50ccm mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 40/45/50/60, je nach Baujahr und Herkunft.
(Die Dinger dürfen nur laufen, was auch in den Papieren als zul. Höchstgeschwindigkeit steht)

Moped = mit Pedalen
Mokick = mit Fußrasten

So kenne ich es.

Gruß
Willy
 
Sorry Willy, aber ein Blick ins Gesetz erspart das Rumrätseln - und Streß mit den Gesetzeshütern.
Ist super, wenn in Lkw-Fahrer sich informieren will, schließlich hängt sein Job daran, Verkehrsstraftaten zu vermeiden.
Den wollen _wir_ dann auch gewissenhaft beraten!
 
Was ist falsch an meiner Aussage?

Willy<br /><br />-- 25.09.2018 09:01 --<br /><br />Nachtrag,

ein Blick in die Betriebserlaubnis zeigt dass bei meinem Moped der Vergaser samt Düsengröße ebenso eingetragen ist wie die Endübersetzung.
Dies ist bei meinem Kleinkraftrad nicht der Fall.
Abweichend von der Betriebserlaubnis, wo steht, "Kleinkrafträder über 40Km/h" hat man sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als "Kraftrad, Leichtkraftrad" bezeichnet.

Aussagen was man mit welcher Klasse fahren darf habe ich nicht getätigt, kann ich auch nicht, weil ich es nicht weiß.

Willy
 
Moin Willy,
Weil du die alten Definitionen zitierst. Schau dir mal den 2. Link vom Thomas an, Kleinkrafträder umfassen heute auch Mopeds und Mokicks. Das ist mittlerweile sehr verwirrend, das war zu meiner Jugendzeit einfacher, nämlich genau wie du es schreibst.
 
Wenn du Kleinkrafträder fahren darfst, bildet die Fahrerlaubnis der Klasse AM die Grundlage dazu. Der Gesetzestext (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html) verweist hier nur auf eine Fahrzeugdefinition nach EU-Verordnung, wobei die Verordnung das eingrenzt auf "Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren". Da stehen also die 45 km/h drinnen.

Jetzt gibt es aber § 76 Fahrerlaubnis-Verordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html), in der Übergangsbestimmungen aufgeführt werden. Dort heißt es u.a. in Punkt 8:
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a)
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Die Höchstgeschwindigkeit hängt also davon ab, wann das Fahrzeug zugelassen wurde - und nicht davon, wann du den Führerschein gemacht hast.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sollte aber berücksichtigt werden, dass die Regeln zur Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit unterschiedlich waren - in der Praxis sollte ein 50-km/h-Roller eher 10 als 5 km/h schneller sein als ein 45-km/h-Roller.

Gruß, Philipp
 
Maßgeblich für die erlaubte Geschwindigkeit bei allem mit Versicherungskennzeichn zu fahrendem Geläuf ist die diesbezügliche Eintragung in der ABE. Das bedeutet für 99% aller westdeutschen Mopeds, Mokicks (leider) 40km/h. In wieweit die Polizei da eine Überschreitung toleriert oder ahndet kann man wohl pauschal nicht sagen.
 
Stimmt, eine pauschale Aussage wäre unglaubwürdig.
Zuerst müsste die Polizei mal den Verdacht schöpfen, um genauer hinzusehen.
Dabei die Toleranz der Rollenprüfstände (Hemo/Traktal) bzw. Laser/Radar/Fahrversuch etc. beachten.
Zusätzlich hält die Rechtsprechung 10% Überschreiten wegen Verschleiß (Varioring etc.) für tolerabel. Cave: Nicht bei Manipulationen.

Ich bin in über 30 Jahren nur 2x angehalten und nach dem Führerschein gefragt worden. Da ich eh Klasse A habe, stand eine Straftat gar nicht mehr zur Diskussion (egal ob und wie das Krad getunt gewesen wäre) und schon haben wir uns verabschiedet.
Um vielleicht mit aufwendiger Suche eine versteckte Ordnungswidrigkeit zu entdecken, ist der Polizei ihre Zeit zu schade. Es gibt leichtere Beute!
(Man sollte natürlich auch vernünftig fahren, sonst ist die offensichtliche OWi der Grund um mal hinzuschauen.)
 
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