Mit Klasse B hast Du auch Klasse AM.
AM gilt für alle (legalen) Kleinkrafträder.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.htmlWie Du siehst, ist AM nicht direkt in Hubraum und Höchstgeschwindigkeit beschränkt, nur indirekt über die Definition von Kleinkraftrad.
Kleinkrafträder hatten je nach Baujahr und Herkunftsland unterschiedliche max.Geschwindigkeiten laut Betriebserlaubnis, 40-60km/h und (sogar krumme) Zwischenwerte.
Abgesehen von den bekannten neumodischen 45km/h und 50ccm (je nach Motorart) gibt es die alten Ausnahmen, in Punkt 8 zusammengefasst:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.htmlAlso:
-80km/h ist für kein Kleinkraftrad legal.
(Aufpassen: die Definition von Kleinkraftrad wurde mal geändert. "Kleinkraftad" alten Rechts lautet nun Leichtkraftrad, also für A1.
Früher gab es also legale 80km/h Kleinkrafträder. Aber da gab es auch noch kein AM, sondern Klasse 4 usw.)
-60km/h nur für die "alten DDR Gurken" (<=28.2.1992).
-50km/h für <= 31.12.2001.
-Die max. Geschwindigkeit laut jeweiliger Betriebserlaubnis darf nicht überschritten werden. Wenn Du also eine Kiste mit z.B. eingetragenen 41km/h hast (hatte ich mal), dann ist da auch offiziell Schluß, egal welche Führerscheinklassen man hat.