Blinker Pflicht bei Hercules K50 SX

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Muffler

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Fahrzeug(e)
Hercules K50 SX
Hallo 50er-Freunde,

da mein Restaurationsprojekt meiner K50 SX BJ 1972 sich in der Zielgeraden befindet wollte ich nochmals die rechtlichen Aspekte überprüfen.

Nach meiner Recherche benötigen Mopeds über 50km/h anscheinend eine Blinkanlagen. :(
Da ich die Dinger leider nunmal ziemlich hässlich finde und ich online keine Bilder einer Hercules K50 SX
mit Blinker finden konnte, wollte ich mich nochmal vergewissern ob diese wirklich benötigt werden?

Sonderausstattung mit Blinker oder Nachrüstsätze gab es ja damals auch nicht.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für jede Antwort

Gruß Muffler
 
Für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge besteht keine Pflicht der Blinkanlage.

Sind aber welche verbaut, müssen diese auch gehen.

Gruß
 
daves":2zzu06zy schrieb:
Für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge besteht keine Pflicht der Blinkanlage.

Hab grad nochmal mit nen TÜV-Vertreter telefoniert.

Fahrzeug ist zulassungspflichtig (wegen 80km/h Höchstgeschwindigkeit > Leichtkraftrad)
Blinker müssen laut ihm nicht nachgerüstet werden, da sie bereits einmal ohne zugelassen wurde.

Gruß Muffler
 
Den hier kennen ja schon die meisten:

https://www.youtube.com/watch?v=xF5wTOXpCpI

Der Bursche fährt 'ne Flory mit über 6 PS und Top-Speed jenseits der 100 (eingetragen sind da glaube ich ein paar 80), alles eingetragen und als KKR eingetragen. Da von Haus aus ohne Blinker unterwegs, wurde die kleine Flory auch so umgetragen. Blinker nicht nötig ;)
 
eine Hercules K50 SX hatte noch nie Blinker montiert. Das ging erst mit der RL los....
 
Nochmal ganz allgemein falls von Interesse. Waren bei einem Fahrzeug im damaligen Serienzustand keine Blinker vorhanden (hatte es also eine Betriebserlaubnis ohne), müssen auch keine nachgerüstet werden - auch bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen nicht. Na und das betrifft auf jeden Fall so erstmal alles bis Anfang der 70er Jahre. Keine Veranlassung also da die Optik zu vergurken und das ist auch einer der Gründe dafür - würde das originale Erscheinungsbild stark beeinträchtigen. Gilt aber nur für Zweiräder - Autos müssen welche haben, Winker reichen da nicht.
 
In § 54 StVZO, Absatz 5 steht es explizit:

"Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
...
Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor..."

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html)


Wenn man allerdings bevorzugt im Stadtverkehr unterwegs ist und an seinem Leben hängt, ist die Nachrüstung und Benutzung von Blinkern nicht die schlechteste Idee...
 

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