darf ich da her fahren?

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Kalex

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31 August 2008
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hallo!
ich mache mimentan die Prüfungsgeschinigung für ein mofa. Ich werde dann damit
25 km/h fahren können, ibn auch schn 15. Jetzt die Frage: Darf ich auf na shcnellstraße(auf der man höchstens 70 fahren darf) mit meinem mofa da her fahren?
 
Also ich wusste jetzt anfangs nicht, was du mit einer Schnellstraße meinst, deswegen hab ich einfach mal bei wikipedia.de geschaut und dort gefunden, dass in Deutschland das Wort Schnellstraße Kraftfahrstraße bedeutet. Und auf einer Kraftfahrstraße darf man NUR fahren, wenn das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 60 kmh baurtartbedingt überschreiten kann. Das heißt im Klartext: NEIN, du darfst nicht mit deinem Mofa auf einer Schnellstraße fahren. Du darfst erst auf der Schnellstraße mit 125ccm fahren.
So jetzt wär des auch geklärt, dann wünsch ich dir auf jeden Fall viel Glück bei deiner Prüfung dann :wink:
lg
 
1. danke und 2. so ein dreck!!!
 
ach, ich hab mich glaub ich falsch ausgedrückt, die Frage ist ob ich mit nem mofa über ne Bundesstraße fahrn darf(z.B. B7)
 
Ja generell darfst du das.

Auf Bundesstraßen gibt es allerdings oft einzelne Abschnitte, die als Kraftfahrstraße gekennzeichnet sind, mit diesem Schild:
133695.jpeg

Dann gilt wieder die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit über 60 km/h.

Aber wenn die Bundesstraße mit keinem besonderen Schild gekennzeichet ist oder keine Mindestgeschwindigkeit vorliegt darfst du darauf mit dem Mofa fahren.
 
Auf Kraftfahrstraßen gibt es KEINE Mindestgeschwindigkeit (Geschwindigkeit die nicht unterschritten werden darf) sondern nur die Vorschrift das sie nur von KFZ benutzt werden darf die eine Bauartbedingte Geschwindigkeit von mehr als 60km/h (also wenigstens 61km/h) erreichen können.
Im Einzellfall kann es durchau zulässig sein auf einer KFS langsamer als 60km/h zu fahren. Beispiel ist z.B. ein schwerer LKW der eine Steigung nicht schneller überwinden kann oder Sichtbehinderung durch Witterungseinflüsse.

Es gibt darüber hinaus sehr wohl Fuffis und andere Fahrzeuge mit weniger als 125cm³ die KFS benutzen dürfen.
Eine Untergrenze für den Hubraum der zur Benutzung von KFS erforderlich ist gibt es nicht.
 
@speedguru das man mit einem 50 ccm Roller/Moped auf einer Kraftfahrstraße fahren darf halte ich für ein Gerücht :!:
Denn selbst die Simson Moped aus der ehem. DDR, die 60 kmh fahren dürfen, dürfen NICHT auf einer Kraftfahrstraße fahren. Meines Wissens nach ist es verboten mit einem 50ccm Roller/Moped auf KFS zu fahren. Wenn du auf deiner Meinung fest haltest dann versuch mir ein beweiß zu liefern.
lg
 
das man mit einem 50 ccm Roller/Moped auf einer Kraftfahrstraße fahren darf halte ich für ein Gerücht :!:
Wo liest du das Wort Moped ? Aber es gibt ja aus der "guten, alten Zeit" ein paar Fuffis (auch als Roller) mit offener Endgeschwindigkeit über 61km/h. Zündapp KS50 oder R50 Super z.B.

Da das Gesetz eben keinen Mindesthubraum vorsieht dürfen diese Fahrzeuge KFS und sogar Autobahnen benutzen.

--Nachtrag:--
Den geforderten "Beweis" findest du im §18StVO.
 
Ich stimme dir zu, dass es kein Mindesthubraum gibt für Fahrzeuge die auf einer Kraftfahrstraße fahren.
---> Fuffis sind doch bei dir 50ccm Maschinen oder? Nur so damit ich das richtig interpretiere.
mit offener Endgeschwindigkeit über 61km/h.
Aber es kommt doch letzt endlich nicht auf die erreichbare Endgeschwindigkeit der Maschine an, die von Motor zu Motor unterschiedlich sind, sondern die bauartbedingte eingetragene Höchstgeschwindigkeit, und die muss über 60 kmh dokumentiert sein.
 
---> Fuffis sind doch bei dir 50ccm Maschinen oder? Nur so damit ich das richtig interpretiere.
Naja, nach der gängigen Mundart ist eine Fuffi letzendlich jedes Zweirad mit ungefähr 50cm³ Hubraum. Tatsächlich nutzen ja die wenigsten Fahrzeuge dieser Art das Hubraumlimit voll aus.
Fahrzeuge mit geringerem Hubraum als ~50cm³ hingegen sind heute so gut wie nicht mehr anzutreffen. Aus aktueller Produktion wüsste ich jetzt eines.

sondern die bauartbedingte eingetragene Höchstgeschwindigkeit, und die muss über 60 kmh dokumentiert sein.
Und das ist sie ja bei den alten "schnellen Fuffis" ja.
Es sind hier eben die Fahrzeuge der alten Klasse 4 (Zweiräder bis 50cm³ OHNE Geschwindigkeitslimit) gemeint. Hier waren teilweise Geschwindigkeiten deutlich über 80km/h (!) eingetragen.
Man bezeichnete diese Fahrzeuge damals auch als "Kleinkraftrad", dieses Wort habe ich nur bisher bewusste vermieden das es heute eine andere Bedeutung hat und moderne KKR nicht mehr auf KFS und BAB fahren dürfen.

Diese Fahrzeuge führten bzw. führen auch heute, ja auch kein Versicherungskennzeichen sondern haben ein "richtiges" amtliches Kennzeichen.

Die genannten Zündapp KS50 (mit bis zu 85km/h bb Höchtgeschwindigkeit) und R50 Super (mit bis zu 65km/h bb Höchstgeschwindigkeit), sowie natürlich alle anderen Fahrzeuge dieser alten Klasse, dürfen das allerdings bis heute. Ob es sinnvoll ist von diesem Recht gebrauch zu machen steht zwar auf einem anderen Blatt, grundsätzlich ist es aber nicht verboten.
 
Okay ya jetzt kommen wir schon eher auf einen grünen Zweig :wink:
Ich hab mich jetzt auch nochmal informiert es ist richtig es ging damals um die Führerscheinklasse 4, wo ausschlaggebend war...
Naya heute ist ya ein solches Fahrzeug nicht mehr relevant, weil man es ja nicht mit dem Autoführerschein bzw. mit Führerscheinklasse M fahren darf... :roll:
Dann würd ich mal sagen wäre das Thema auch geklärt :eek:fftopic:
 
Mir ging es ja auch nur darum, diese Falschaussage richtig zu stellen:

Du darfst erst auf der Schnellstraße mit 125ccm fahren.

Ein Klasse 4 Fahrzeug kann übrigens nach wie vor mit dem, entsprechend alten, "Autoführerschein" gefahren werden.
 
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