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Checko
Neues Mitglied
- Registriert
- 15 Oktober 2010
- Beiträge
- 14
Hi Leute!
Bin neu hier, somit grüße ich alle hier im Forum standesgemäß
Wie ich bereits gelesen habe gibts zu dem Thema schon ein paar Aussagen, allerdings noch keine konkrete Antwort auf meine Frage.
Also ich mache jtzt gerade den B-Führerschein, sprich Auto (und 50ccm Roller) Zulassung. Ich möchte mir im Anschluss einen gebrauchten 50ccm Roller kaufen, meine Fahrleherer meinte allerdings, daß ich rechtlich gesehen nur 45km/h Roller fahren darf, weil ich jetzt erst meinen Führerschein mache, und nicht zB schon in den 90ern.
Ich habe allerdings gelesen, daß man einen Roller fahren darf, der die EZ vor 1999 hatte, ergo also noch 50km/h laufen darf, oder mit EZ vor 1992, wo es noch keine Begrenzung gab. Was ist nun richtig? Darf ich, als 2010-Führerschein-erwerber nun auch einen viel früher zugelassenen, schneller als 45km/h fahrenden Roller fahren, oder nicht?
Ich bin mir halt nicht sicher ob es nur auf die EZ des Rollers oder ob es auch auf den Zeitpunkt meinen Führerscheinerwerbs ankommt.
Und ne kleine Frage hab ich noch. Ich habe schonmal von einem Händler gehört, daß man sich einen gebrauchten Roller mit 25000 km besser nicht kaufen sollte, da der wohl seine beste Zeit schon hinter sich hat und alle paar Meter rumzicken kann, trifft das zu? Also besser einen mit ca 5000km kaufen?
Würde mich freuen von Euch zu hören.
Bin neu hier, somit grüße ich alle hier im Forum standesgemäß
Wie ich bereits gelesen habe gibts zu dem Thema schon ein paar Aussagen, allerdings noch keine konkrete Antwort auf meine Frage.
Also ich mache jtzt gerade den B-Führerschein, sprich Auto (und 50ccm Roller) Zulassung. Ich möchte mir im Anschluss einen gebrauchten 50ccm Roller kaufen, meine Fahrleherer meinte allerdings, daß ich rechtlich gesehen nur 45km/h Roller fahren darf, weil ich jetzt erst meinen Führerschein mache, und nicht zB schon in den 90ern.
Ich habe allerdings gelesen, daß man einen Roller fahren darf, der die EZ vor 1999 hatte, ergo also noch 50km/h laufen darf, oder mit EZ vor 1992, wo es noch keine Begrenzung gab. Was ist nun richtig? Darf ich, als 2010-Führerschein-erwerber nun auch einen viel früher zugelassenen, schneller als 45km/h fahrenden Roller fahren, oder nicht?
Ich bin mir halt nicht sicher ob es nur auf die EZ des Rollers oder ob es auch auf den Zeitpunkt meinen Führerscheinerwerbs ankommt.
Und ne kleine Frage hab ich noch. Ich habe schonmal von einem Händler gehört, daß man sich einen gebrauchten Roller mit 25000 km besser nicht kaufen sollte, da der wohl seine beste Zeit schon hinter sich hat und alle paar Meter rumzicken kann, trifft das zu? Also besser einen mit ca 5000km kaufen?
Würde mich freuen von Euch zu hören.