50er Moped aus Österreich kaufen - Zulassung in DE

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racer96day

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Yamaha dt 50
Guten Abend, ich habe evtl. vor ein 50er Schaltmoped in Österreich zu kaufen und in Deutschland "zu zulassen" und habe speziell 3 Fragen.

Erstens, es sollten eigentlich die Coc-Papiere bzw. Fahrzeugpapiere für das Versicherungskennzeichen ausreichen, richtig?

Zweitens, wie schaut es eigentlich mit 50er Mopeds aus die kein Pickerl haben, wir haben ja bei 50ccm Fahrzeugen in Deutschland kein Pickerl bzw. TüV ein Versicherungskennzeichen zu bekommen sollte selbst in dem Fall möglich sein oder?

Drittens, ist eine Überführung mit österreichischen Kennzeichen (mit Pickerl) nach Deutschland möglich?
 
Das kommt immer darauf an, was das für ein Moped ist. Wenn es das Moped so in DE auch gegeben hat, dann ist das am einfachsten. Wenn die AT Version sich von der DE Version unterscheidet, musst du umbauen.
Ein Vers.-Kennzeichen wirst du warscheinlich problemlos bekommen, aber fahren darfst du damit nicht. Es fehlt dir nämlich die ABE, denn sowas gab es in AT nicht. Zu dem Moped bekommst du einen Fahrzeugbrief, das ist dort anders wie bei uns. Du musst also mit dem AT-Brief zum Tüv und dort bekommst du dann die ABE. Wie schwierig das allerdings ist, wenn dein Fahrzeug so nie in DE eine ABE bekommen hat, weiß ich noch nicht.
Ob du mit dem Pickerl nach DE fahren darfst kann ich dir leider nicht sagen. Dazu ist mir der rechtliche Hintergrund des Pickerl völlig unklar. Ist das ne Steuer, oder ne Versicherung? Ist das Fahrzeug bezogen, oder Persohnen abhängig? Ich würde mal davon ausgehen, das du es nicht darfst.
 
Falls du mit Überführen eigenständig fahren meinst dann eher nicht.
Wenn dein Wohnsitz in Deutschland ist, darfst du (soweit ich weiss) auch nur ein Fahrzeug führen welches in Deutschland zugelassen ist. Bei Mietfahrzeugen muss es da vermutlich andere Reglungen geben sonst könnte man im Ausland ja keinen Mietwagen fahren. Als ich in Holland wohnte durfte ich z.B. kein Auto mit "D" Kennzeichen führen. Weder in "NL" noch in Deutschland. Andersherum genauso, als ich in NL. noch nicht angemeldet war durfte ich nicht mit dem NL. Auto meiner Freundin fahren. Von daher gehe ich schwer davon aus das du mit einem Wohnsitz in D. kein Fahrzeug führen darfst was in Ösiland zugelassen ist
 

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