Elektromofa legal entdrosseln und eintragen lassen

Mel_St

Mel_St

Neues Mitglied
Registriert
22 Februar 2020
Beiträge
1
Plz/Ort
30419
Fahrzeug(e)
Niu N1s Civic
Moin,
habe ein kleines "Problem"...

Ich habe mit 15 meine Mofa Bescheinigung bestanden (25 km/h), und ich habe mir dann zusammen mit meinem Vater ein Elektromofa zugelegt, weil wir das einfach Cool fanden.
Da ich aber nur 25 kmh fahren durfte, mussten wir das Mofa gedrosselt Kaufen.

Jetzt bin ich 17, habe meinen Führerschein der Klasse B bestanden, und darf jetzt 45 kmh fahren. Umrüsten ist bei den Elektromofas nicht schwierig. Aber da wir uns nicht sicher waren, wie genau das rechtlich läuft, haben wir bei dem Mofaverkäufer und beim TÜV nachgefragt. Diese konnten uns aber keine Antwort geben. Der Mofaverkäufer sagte: "Dazu müssen sie zum TÜV", und der Typ beim TÜV konnte uns auch nicht wirklich weiter helfen.

Frage nun: Was müssen wir machen um das Mofa "umzumelden"(45 km/h eintragen)?
Wo müssen wir wem was vorzeigen?

Hoffe Ihr könnt mir helfen.
 
Ich würde mal beim Hersteller fragen, die sollten wissen wie das geht. Im Prinzip muss die technische Änderung (Entdrosselung) ja dokumentiert und ggf von einem TÜV-Onkel bestätigt werden, evtl. kann der Hersteller dann eine neue ABE ausgeben, oder die Zulassungsstelle nach dem TÜV Bericht.
 
Zurück
Oben