Käufer+sein anwald drohen soll maschiene zurück nehmen

Kenion87

Kenion87

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Generic Trigger 50 SM, Yamaha R1
hallo leute eine kurze geschichte.ich verkaufte vor ca 3 monaten eine 125er motorrad was ich selber vom tausch erworben hatte der besitzer sagte mir man müsste nur bremsen wechseln und es kommt tüv durch..hab die maschiene natürlich angeguckt und fand da nichts schlimmes ausser das die verkleidung mal geklebt wurde.
so ich bietete das motorrad bei ebaykleinanzeigen an schrieb rein man müsste bremsen wechseln und battarie neu
so käufer kommt her mit seinem papi gut das motorrad wirklich jetzt gute 3 stunden an er fuhr probe wir redeten viel sie guckten sie weiter an merkten aber es klappert ich sagte liegt warscheinlich an den ventilen da es eine 4 takter ist.ich ginge mit den preis runter für verkleidung und ventile einrichten.

so nach knappen 4 wochen schrieb mich sein sohn an also der käufer und sagte das motorrad sei kein tüv durch gekommen gabel ist verbogen und am motor ist was dran ich solle den 250 euro wieder überweisen sonst geht er zum anwald.ich fuhr in den urlaub kamm 3 wochen später zack brief da vom anwald er schreibt ich soll das motorrad in den tüv zustand bringen oder er empfehlt den vom kauf zurück zu tretten.soweit ich weiß kann man nach soner langen zeit garnicht zurück zu tretten oder?und sie lügten den anwald was vor ich hätte beim verkauf gesagt die maschiene kommt locker durch sie hat nichts und so, ich bin mir ziemlich sicher die gabel hatte keinen schaden gehabt, beim verkauf war ich leider alleine die zu zweit..meine frage kann ich da was machen?ich möchte ungerne mir einen anwald nehmen da die haufen geld kosten, oder eher warten wenn brief kommt wiederspruch einlegen?
 
Kaufvertrag gemacht mit den entsprechenden Klauseln?
 
meinen habe ich leider verlohren durch den umzug :( ja haben wir gemacht drinne stand aber nichts von rücknahme oder lockeren tüv
 
NIEMALS den Kaufvertrag verlieren immer schön in einen Ordner packen wo er unmöglich verloren gehen kann.
Außerdem sollte im Kaufvertrag auch immer stehen: Jedwedes Rückrufrecht oder Umtauschen ist ausgeschlossen.

Dann wärste auf der Sicheren Seite, so ohne Vertrag schwierig
 
du hast nur 2 Möglichkeiten :ebenfalls Anwalt oder Kaufvertrag finden . Ohne Anwalt wirds noch Teurer .
 
Oder er nimmt die Karre retour und gibt die 250 Euro zurück. Da ist ja kein Betrag, wegen dem man sich so einen Stress macht. Dann das Ding halt richten oder ausschlachten....Verlust wohl gleich Null.
 
Hast du nicht in deinen kaufvertrag Geschrieben gekauft Wie gesehen ? , dachte eigendlich das das bei ebay immer standart ist das man soetwas da hineinschreibt
 
doch habe ich geschrieben und habe nicht nur den verlohren durch den umzug sondern andere wichtige papiere was mich total ärgert...meint ihr ohne diesen vertrag bin ich im ****h?
 
Was soll die Feilscherei um 250€.? Das Ding hat offensichtlich erhebliche Schaeden. Wickel den Kauf rueckab, und es gibt keine Probleme. Naechstes Mal eben den Vertag aufheben oder das zu verkaufende Fahrzeug richtig checken, dann ist man im Nachhinein auf der sicheren Seite.
 
ich vermutte mal er hat sich damit hingelegt und gabel etc verbogen warum soll ich es denn zurück nehmen?
 
Vermutungen sind ja schön und gut , helfen aber bei deratigen Fragestellungen nicht weiter. Man koennte auch vermuten, dass hier wissentlich was kaputtes verkauft wurde und man nun hier Wege ergründen moechte, wie man aus der Sache rauskommt.

Wenn man etwas verkauft, checkt man das ordentlich, um vor Nachforderungen dieser Art gefeit zu sein und man bewahrt den Vertrag auf.

Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand einen Unfall hat und dann wegen 250 erst einen TÜV Termin vereinbart, der den Schaden feststellt und dann noch einen Rechtsbeistand einschaltet, geht mMn. gegen Null.

Wit reden ja nicht ueber ein Fahrzeug wo es um erhebliche Betraege geht. Nicht zuletzt sollte man den Anstand haben, etwas zurueckzunehmen, wenn der Zustand erheblich abweicht.

Oder man sichert sich vertraglich ab.

Am allerbesten nimmt man ber, wenn man der Meinung ist, man sei selbst der Geschädigte, professionelle Beratung in Anspruch. Ergo: Rechtsanwalt und nicht in nem Mopedforum.
 
Du hast doch bestimmt für die Anzeige Bilder gemacht?
Lass dir doch mal von dem Schaden welche zukommen.
 
Kenion! Wen er zu seinem Anwalt geht,Mus er ja sein“ Kaufvertrag hinlegen.und da steht drinn wie gesehen so gekauft! Er wird nicht klagen weil dadurch er keine Aussicht auf Erfolg hat!und wen er nicht sein Vertrag hinlegt,steht Aussage gegen Aussage!
Gruß Jürgen
 
@daves: dir ist aber schon klar , dass 1.) "Gekauft wie gesehen" keine standardklausel ist und 2.) Wenn der themenersteller keinen vertrag mehr besitzt, der käufer vorlegen kann, was er will? Abgesehen davon, dass ich die Geschichte fuer erfunden halte.

Nur so interessehalber : an welchem Institut hast du deine juristischen Kenntnisse erworben?
 
Hallo pabstat!
Was der verkäufer genau als klausel geschrieben hat,weis ich logich nicht genau!aber den vertrag müste der käufer mit der unterschrift des verkäufers ja hinlegen,wen er klagen will!oder nicht?irgenetwas kann er nicht hinlegen,er braucht die unterschrift!ohne die braucht der käufer nicht glagen!
Un wen die richtige klausel drin steht wird er sie nicht hinlegen!bist du andere meinung?
Er mus ja irgenetwas mit einer unterschrift des verkäufers besitzen!
Wen ich auf den holzweg bin,las ich mich gerne belehren
Gruß Jürgen
 
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